Arbeitsschwerpunkte des Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk

1. Vorbemerkung

Der Kölner Initiativkreis wurde im Jahr 1994 von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WDR und ehemaligen Mitgliedern des WDR-Rundfunkrats gegründet. Gründungsvorsitzende waren Frau Hilde Junker-Seeliger, frühere Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, und Herr Dr. h.c. Adalbert Leidinger, früherer Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW und früherer Vorsitzender des Finanzausschusses des WDR.

Der Initiativkreis trifft sich in unregelmäßigen und größeren zeitlichen Abständen (ca. fünfmal im Jahr). Seine Möglichkeiten, sich mit aktuellen rundfunkpolitischen Fragen zu befassen, hierzu Stellungnahmen zu erarbeiten oder in anderer Weise die politische Willensbildung zu beeinflussen, sind deshalb begrenzt und die Aktivitäten müssen sich auf jeweils einen oder wenige Themenschwerpunkte konzentrieren, die von den Mitgliedern des Kreises unter Berücksichtigung der Bedeutsamkeit und Dringlichkeit einerseits und dem mit ihrer Bearbeitung verbundenen Aufwand andererseits ausgewählt werden.

Zu einzelnen Themenschwerpunkten hat der Initiativkreis Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen diejenigen Mitglieder, die an einer intensiveren und häufigeren Bearbeitung der Thematik interessiert waren, sich in kürzeren Abständen zur gemeinsamen Erarbeitung von Stellungnahmen treffen.


2. Frühere Arbeitsschwerpunkte

Die Bedeutsamkeit des öffentlichen Rundfunks für eine freie individuelle und öffentliche Kommunikation bildete den Ausgangspunkt und ersten Arbeitsschwerpunkt des Initiativkreises. Er hat hierzu im Herbst 1995 eine „Resolution zur weiten Auslegung des Rundfunkbegriffs“ verabschiedet, in der er für einen weiten, auch die neuen Medien einschließenden Rundfunkbegriff plädierte und damit zugleich auch die für den Rundfunk bestehende Regelungskompetenz der Länder für die neuen Medien einforderte.

Ende 1996 folgte eine Stellungnahme „Bürger für den öffentlichen Rundfunk“. Dabei wurden auch die Probleme und Möglichkeiten behandelt, die mit der Einführung und Stärkung eines staats- und kommerzfernen öffentlichen Rundfunks in anderen Ländern verbunden sind.

Weitere Stellungnahmen verabschiedete der Initiativkreis im Frühjahr 1998 zum „Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie“ der Europäischen Kommission und zur 4. Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags.

Neben diesen nationalen Themen widmete sich der Initiativkreis im Zeitablauf verstärkt internationalen Fragen der Rundfunkordnung. Diese mündeten in einer internationalen Tagung, die der Kölner Initiativkreis 1998 zusammen mit dem World Radio and Television Council unter dem Titel „Bürgerinteressen und die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ veranstaltete.

Im Zusammenhang mit dieser Thematik bildete der deutsche Auslandrundfunk einen weiteren früheren Themenschwerpunkt des Initiativkreises. In ihm wurden die Funktionen bestimmt, die ein deutsches Radio- und Fernsehprogramm im Ausland wahrnehmen sollten. Auch die bestehende und die sachlich sinnvolle Zusammenarbeit der Deutschen Welle als institutionellem Träger des deutschen Auslandrundfunks mit den Landesrundfunkanstalten der ARD und dem ZDF waren Inhalt dieses Themenkreises. Teile dieser Überlegungen sind in eine Stellungnahme eingeflossen, die der Initiativkreis Anfang 2000 anlässlich der Streichung von Bundesmitteln zur Finanzierung der Deutschen Welle verabschiedet hat („Das Deutsche Auslandsfernsehen - unverzichtbare Bestandteile der Information, des Kulturexports und der Friedenspolitik als genuiner Teil deutscher Außenpolitik“).

Die Thematik des Auslandsrundfunks wurde vom Initiativkreis anlässlich der 2006 beschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Welle und der ARD und dem ZDF noch einmal aufgegriffen. In mehreren Sitzungen wurden die Chancen erörtert, die sich der Deutschen Welle durch die damit verfügbaren Programme bieten, aber auch die Notwendigkeiten, diese Programmzulieferungen redaktionell zu bearbeiten, in Fremdsprachen zu übersetzen und ggf. die Rechte für eine internationale Verwertung der Programme nachzuerwerben. Nach der Mitte 2007 von der Bundesregierung beschlossenen Erhöhung des Etats der Deutschen Welle um 4 Mio. EU hat der Initiativkreis deshalb eine „Stellungnahme zur Finanzausstattung des deutschen Auslandsrundfunks“ abgegeben, in der die Budgeterhöhung begrüßt, aber als nicht ausreichend bezeichnet wurde, um die Deutsche Welle im härter gewordenen Wettbewerb mit dem Auslandsrundfunk anderer Staaten konkurrenzfähig zu erhalten und der im Zuge der Globalisierung gewachsenen Bedeutung internationaler und interkultureller Kommunikation zu genügen. Hierzu sei eine weitere und längerfristige Verbesserung ihrer Finanzausstattung erforderlich.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt, mit dem sich der Initiativkreis über einen längeren Zeitraum befasst hat, bestand in der Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk als wichtiges Element der Rundfunkfreiheit in einer Europäischen Verfassung abgesichert werden kann. Hierbei waren zum einen die Argumente herauszuarbeiten und zu widerlegen, die den Rundfunk als ein Wirtschaftsgut einstufen und einer rein marktlichen Bereitstellung zuführen, zum anderen war die Frage zu erörtern, wie die Regelungskompetenzen für den Rundfunk zwischen den Gliedstaaten, den Nationalstaaten und der Europäischen Union in einem zusammenwachsenden Europa zu verteilen sind. Der Initiativkreis hat zu diesen Fragen zwischen 2000 und 2002 drei Stellungnahmen bzw. Resolutionen verabschiedet: 1. "Textvorschlag für EU-Grundrechtecharta", 2."Medienfreiheit in der EU nur "geachtet" (Art. 11 Grundrechtecharta) - Ein Plädoyer für Nachbesserungen im Verfassungskonvent" und 3."Europäische Öffentlichkeit durch EU-Medienfreiheit!". Er wird sich auch weiterhin mit dieser Thematik befassen.

Welche Funktionen die Gesellschaft für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutscher Prägung wahrnehmen sollte und inwieweit sie diese Anforderungen erfüllt, war Gegenstand eines weiteren Arbeitsschwerpunktes. Der Initiativkreis hat hierzu im Januar 2003 eine Tagung unter dem Titel "Rundfunk der Bürger. Anspruch und Wirklichkeit der gesellschaftlichen Kontrolle" veranstaltet und die Referate und Diskussionsbeiträge in einem Tagungsband veröffentlicht, der als Band 1 der „Schriften des Initiativkreises öffentlicher Rundfunk Köln“ im LIT-Verlag erschienen ist.

Der Initiativkreis ist im Rahmen eines weiteren Arbeitsschwerpunktes der gesellschaftlichen Bedeutung des vorhandenen Programmangebots der Kultur- und Bildungssendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachgegangen und hat nach Wegen gesucht, die dieses Angebot auch jüngeren Hörerschaften nahe bringen. Dazu hat er u. a. im Januar 2004 ein Symposion mit dem Titel „Der Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ veranstaltet. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung sind in einem Tagungsband dokumentiert worden, der als Band 2 der „Schriften des Initiativkreises öffentlicher Rundfunk Köln“ im LIT-Verlag erschienen ist.

Ein weiterer früherer Arbeitsschwerpunkt bestand in der Erörterung der Frage, wie der öffentliche Rundfunk in einer EU-Verfassung zu verankern sei. Der seinerzeit vorgelegte Entwurf des Europäischen Verfassungskonvents für eine EU-Verfassung sah vor, dass die Freiheit der Medien und deren Pluralität „geachtet“ würden (Art. II-11 Abs. 2). Der Initiativkreis hatte dazu vorgeschlagen, diese Bestimmung um eine ausdrückliche Funktionsgarantie für den öffentlichen Rundfunk zu ergänzen. Dazu ist es leider nicht mehr gekommen. Nach den vom Konventspräsidium veröffentlichten Erläuterungen stützt sich Art. II-11 aber u.a. auf das Amsterdamer Protokoll über den öffentlichen Rundfunk in den Mitgliedsstaaten von 1997. Er müsste also auch in dessen Geist interpretiert werden. Parallel wurde die Frage in den Blick genommen, wie eine Fortgeltung des Amsterdamer Protokolls zu erreichen sei. In den offiziellen Erläuterungen wurde davon ausgegangen, dass das Amsterdamer Protokoll der EU-Verfassung beizufügen sein und dadurch auch seinerseits Verfassungsrang erlange. Der Initiativkreis wird sich für diese zusätzliche Absicherung des öffentlichen Rundfunks einsetzen und die Thematik zu geeigneter Zeit wieder in den Blick nehmen.

Einen weiteren früheren Arbeitsschwerpunkt bildeten die Wirkungen, die vom General Agreement on Trade in Services (GATS) auf den öffentlichen Rundfunk ausgehen. Hintergrund bilden die Bemühungen der World Trade Organisation (WTO), den internationalen Handel von Waren und Dienstleistungen zu fördern und Handelshemmnisse zu beseitigen, wozu sich die Mitgliedstaaten einer Reihe allgemeiner und spezifischer Regelungen unterwerfen müssen, die in regelmäßigen Abständen neu ausgehandelt werden. Ihre Ergebnisse betreffen auch den Rundfunk, da Rundfunkprogramme als Dienstleistungen des audiovisuellen Sektors angesehen werden und somit dem GATS unterliegen, das eine staatliche Regulierung und Förderung grundsätzlich verbietet. Verschiedene Mitgliedsstaaten der WTO, unter ihnen auch europäische Staaten, und hier vor allem Frankreich und Deutschland, hatten für den audiovisuellen Sektor allerdings schon früh einige Ausnahmeregelungen durchsetzen können, die eine Regulierung des Rundfunks zulassen. Sofern diese Ausnahmeregelungen im Zuge künftiger GATS-Runden oder auch durch ähnlich gelagerte Bemühungen anderer Gruppierungen abgeschafft oder abgeschwächt würden, drohte eine Deregulierung und Kommerzialisierung des Rundfunks. Vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland könnte in seiner Existenzberechtigung davon stärker betroffen sein als von den ähnlich begründeten wettbewerbspolitischen Bemühungen der Kommission der Europäischen Union. Der Initiativkreis hat in mehreren Sitzungen immer wieder versucht, diese Entwicklungen abzuschätzen und die Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen diese Folgen für den – insbesondere öffentlichen – Rundfunk vermieden werden können. Er hat u. a. durch einen entsprechenden Vorschlag seines Mitglieds Martin Stock erreicht, dass die deutsche UNESCO-Kommission sich erfolgreich dafür eingesetzt hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk explizit in der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt zu erwähnen. Diese Konvention, die 2005 nahezu einstimmig von allen UN-Mitgliedstaaten angenommen worden ist, bildet ein wichtiges Gegengewicht zum GATS der WTO; es ermöglicht den einzelnen Staaten u. a., den Rundfunk und die audiovisuellen Medien von den Regeln des WTO-Regimes auszunehmen und sie als Kulturgüter zu fördern.

Die Revision der Europäischen Fernsehrichtlinie bildete bis vor kurzem einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Der Initiativkreis hat sich mit dieser Thematik befasst, seitdem im Dezember 2005 die Europäische Kommission den Entwurf für eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgelegt hat, die an die Stelle der Europäischen Fernsehrichtlinie treten soll. Das ist insofern zu begrüßen, als dadurch gleiche audiovisuelle Inhalte unabhängig von ihrem Übertragungsweg gleich behandelt werden können und auch deutlich wird, dass die neuen „nicht-linearen“ audiovisuellen Mediendienste (Web-TV, Mobile-TV und Videostreaming) ähnlich große gesellschaftliche, politische und kulturelle Wirkungen entfalten können wie das traditionelle „lineare“ Fernsehen. Allerdings ließ der Entwurf einige Fragen offen (Umfang des Rechts auf Kurzberichterstattung und Gegendarstellung, Regelung der Zuständigkeiten für die Zulassung und Regulierung der Veranstalter zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, Geltung des Sende- oder Bestimmungslandprinzips), und in einigen Punkten hat der Kommissionsentwurf auch Widerspruch hervorgerufen. Vor allem die für fiktionale Programme (Spielfilme und Serien) beabsichtigte Legalisierung des sog. Product Placement ist zu Recht massiv kritisiert worden, weil dadurch die redaktionelle Unabhängigkeit und die Qualität und Vielfalt des Programmangebotes verloren gingen. Der Initiativkreis hat sich seit Anfang 2006 mit dem Entwurf der Kommission befasst. Im Juni 2006 hat er eine Resolution vorgelegt, die sich gegen die beabsichtigte Legalisierung des Product Placement wendet. Dieses ist für bestimmte Programme (im wesentlichen fiktiver Art) entgegen vielfältiger Bedenken in der Mitte 2007 verabschiedeten Revision zugelassen worden. Negative Auswirkungen auf die audiovisuellen Medien sind zu befürchten; gegebenenfalls wird der Initiativkreis sich der Thematik zu geeigneter Zeit wieder annehmen.

 

3. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Nachdem unlängst die Themen „Revision der Europäischen Fernsehrichtlinie“ und „Stellung des deutschen Auslandsrundfunks“ (s. o.) abgeschlossen worden sind, konzentriert sich der Initiativkreis derzeit (Stand Sommer 2007) auf das Thema „Selbstverpflichtungen als Instrument der Qualitätssicherung?“ Ausgangspunkt für die dahinter stehende Frage, inwieweit Selbstverpflichtungen ein Instrument zur Sicherung der Qualität von Rundfunkprogrammen darstellen, ist die in Abschnitt II, § 11, Abs. 4 RfStV enthaltene Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ihren Programmauftrag durch Selbstverpflichtungen zu präzisieren. Mit der Frage, inwieweit diese Zielsetzung erreicht werden kann und welche Anforderungen an Selbstverpflichtungserklärungen zu stellen sind, hat sich der Initiativkreis in mehreren Sitzungen befasst. Dabei ging es zum einen um eher grundsätzliche und konzeptionelle Fragen, zum anderen um die Frage, wie der WDR seine Selbstverpflichtung umsetzt. Zur grundsätzlichen Frage hat in einer Sitzung des Initiativkreises der Intendant des Deutschlandradios, Ernst Elitz, ein von ihm und vom Justitiar des Deutschlandradios, Dieter Stammler, entwickelten Vorschlag vorgestellt (veröffentlicht in der Reihe Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie). Auch mit diesem Vorschlag hat sich der Initiativkreis in anschließenden Sitzungen befasst, wobei auch die Frage erörtert wurde, inwieweit durch den von Elitz/Stammler vorgeschlagenen „Arbeitsverbund“ die Kompetenzen der Rundfunk- und Verwaltungsräte de jure oder de facto eingegrenzt werden. Diskutiert wurde auch, welche Maßnahmen ergänzend oder an seiner Stelle getroffen werden können, um den Sachverstand zu sichern, der für die gesellschaftliche Kontrolle programmlicher Entscheidungen der Anstalten benötigt wird. Die Frage gewinnt auch mit Blick auf die Forderung der Europäischen Kommission an Bedeutung, die Programmentscheidungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einem sog. Dreistufentest zu unterwerfen, bei dem der sog. „Public Value“ öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme nachgewiesen werden soll. Bis zum Frühjahr 2009 erwartet die Europäische Kommission hierzu Vorschläge. Insofern wird die Frage – auch für den Initiativkreis – in den nächsten Monaten noch stärker in den Blick zu nehmen sein.